PLANUNGSBÜRO FLASPÖHLER
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BauleitplanungStadt Georgsmarienhütte, Bebauungsplan Nr. 108 "Mühlenbrink" 1. Änderung
Planzeichnung, textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschrift, Hinweise. Beim Plangebiet handelt es sich um den wesentlichen Teil einer Anhöhe im Stadtteil Oesede. Es gliedert sich in zwei sehr unterschiedlich geprägte Bereiche, das ehemalige Schulgelände und die auf drei Seiten daran anschließende Waldfläche. Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 108 das ehemalige Schulgrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf festsetzt, ist die Änderung des Bebauungsplans "Mühlenbrink" erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Wohnbebauung zu schaffen.
Hinweis: Referenzliste (PDF)
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Peter FlaspöhlerDIPL.-INGENIEUR
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