PLANUNGSBÜRO FLASPÖHLER
Städtebau und Architektur

 


Haus

Bauleitplanung und Satzungen

Stadt Bad Iburg, Bebauungsplan Nr. 29, „Lienener Straße“

Anlass zur Planung siehe Begründung (PDF-Datei 2 MB)
Präsentation zur Abwägung und Satzungsbeschluss (PDF-Datei 2.2 MB)

In der Umgebung dieses ehemaligen Industriegeländes sind Wohngebiete entstanden, mit denen die auf dem Gelände vorliegenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen nicht korrespondieren. Hinzu kommen der Schutzanspruch der benachbarten Wohnbevölkerung gegenüber gewerblichen Immissionen und der Anspruch auf Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. Somit stellt das ehemalige Drahtseilwerk unter städtebaulichen Gesichtspunkten inzwischen einen Fremdkörper dar, dessen Gebäude- und Nutzungsstruktur aufehemaliges Drahtseilwerk Dauer keine tragfähige Perspektive bietet. Die Verfestigung bzw. der dauerhafte Fortbestand reiner gewerblicher Nutzungen in der unmittelbaren Nähe zu Wohngebäuden lässt hingegen Konflikte erwarten und widerspricht auch den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Bad Iburg. Dieser sieht für das Gelände des ehemaligen Drahtseilwerkes gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen vor. Deshalb ist eine städtebauliche Neuordnung dieses Bereichs erforderlich.

 

 

Peter Flaspöhler

DIPL.-INGENIEUR
STADTPLANER
ARCHITEKT

 

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