Bauleitplanung und Satzungen
Bebauungsplan Nr. 32 „Erweiterung Bültewinkel“ ST Fischbeck mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Die künftige Bebauung soll die wesentlichen Grundsätze einer regionaltypischen Bauweise berücksichtigen, daneben sollen aber auch eine moderne Architektursprache ermöglicht werden. Um einen geeigneten Rahmen zu setzen, trifft der Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften über Gestaltung. Der landwirtschaftliche Weg in Verlängerung der Straße Bültewinkel soll weiterhin die Anbindung der nördlich gelegenen, landwirtschaftlichen Flächen aus dem Baugebiet „Bültewinkel“ heraus gewährleisten. Gemäß dem Bodengutachten ist die vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet nicht möglich, daher soll im Norden des Plangebiets ein Regenrückhaltebecken mit Anbindung an den Vorfluter im Plangebiet angelegt werden. Da die neue Siedlung zumindest zeitlich befristet den künftigen Ortsrand bilden wird, ist zur landschaftlichen Einbindung ein öffentlicher Pflanzstreifen vorgesehen.
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Peter Flaspöhler
DIPL.-INGENIEUR
STADTPLANER ARCHITEKT
 Mitglied
der
Architektenkammer
Niedersachsen
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